Ohne gut ausgestattete Förderschule geht es nicht!
Im Zuge der Ausweitung des Gemeinsamen Lernens (GL) hat die Landespolitik den Eltern von Kindern mit Förderbedarf ein Wahlrecht zwischen Regelschule und Förderschule zugesagt. Dies muss aber auch bedeuten, dass die gute sonderpädagogische Qualität und individuelle Förderung an den Förderschulen erhalten bleibt. Die neueren schulgesetzliche Regelungen, wie die Anhebung der Schulmindestgröße, die Erhöhung der Klassenrichtwerte und die Deckelung der Stellenausstattung (Stellenbudget) der Förderschulen (LES) bleiben aber nicht ohne negative Folgen. Das bedeutet konkret z.B. für die Kolleginnen vor Ort: deutlich größere Klassen mit Schülerinnen und Schülern, die meist einen sehr intensiven Förderbedarf haben, Schulen wurden zusammengelegt so dass Schülerinnen und Schülern verschiedener Förderschwerpunkte gemeinsam unterrichtet werden müssen. Schulleitungen sind nun für größere Systeme mit mehreren Teilstandorten zuständig und nicht immer vor Ort. In dieser Gemengelage wird von der Landesregierung mehr Vernetzung und Kooperation gefordert, ohne die dazu notwendigen Arbeitsstunden zur Verfügung zu stellen.
Die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen üben ihren Beruf durchweg gerne und gut aus. Die einschneidenden Neuerungen bei unzureichenden Rahmenbedingungen fordert ja überfordert die Kolleginnen und Kollegen mit der Folge, dass zunehmend gesundheitlichen Schäden auftreten. Auch für die Kolleginnen und Kollegen an den Förderschulen GG und KME steigen die Belastungen durch eine Vielzahl von Abordnungen ins GL an andere Schulen und durch die damit verbundene schlechtere Stellenbesetzung an den Stammschulen. Zudem werden auch hier zahlreiche neue Anforderungen gestellt, ohne die dazu notwendigen Mittel zu erhöhen. Qualitative Standards dürfen hier nicht abgesenkt werden.
„Die Erfahrungen im GL zeigen, dass derzeit nicht jedes Kind mit Förderbedarf vom GL wirklich profitieren kann. Ein ergänzendes und qualitativ gutes Förderschulangebot ist weiterhin unverzichtbar.“ so Bernd Lindenau vom VBE-Kreisverband. Die schlechteste Alternative wäre die Gefahr einer Ausschulung vieler Kinder und Jugendlicher. „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine Teilhabe für ALLE fordert, kann so doch wohl nicht gemeint sein. Die Ministerpräsidentin Kraft wird auf diese Weise Ihrem Satz: Kein Kind zurück lassen! nicht gerecht. Wir brauchen weiterhin gute Förderschulen – auch im LES-Bereich. Gott sei Dank ist diese Schulform im Kreis Kleve als Angebot noch dreimal vorhanden.“ erklärt Gertrud Kersten, VBE Kleve.
„Wir vom VBE fordern daher im Interesse der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer die Verbesserung der Rahmenbedingungen an den Förderschulen (LES). Dazu ist eine Absenkung der Klassengrößen unbedingt notwendig, die dem intensiven Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen dort auch gerecht wird. Mehr Leitungszeit für Schulleitungen größerer Förderschulen mit Teilstandorten und eine Anrechnung der wichtigen und immer mehr geforderten Netzwerkarbeit und Kooperation mit anderen Institutionen und Fachkräften auf die Arbeitszeit der Lehrkräfte sind unverzichtbar, will man nachhaltig erfolgreich sein.“ merken Kersten und Lindenau vom VBE eindringlich an.
 Lindenau, Kersten (Foto: VBE KLE)
  Lindenau, Kersten (Foto: VBE KLE)
„Wenn die Landesregierung es wirklich ernst meint, dann muss sie auch (schnellstens) in Bildung, ins Gemeinsame Lernen und in die Förderschulen investieren. Es wird sich ganz sicher in der Zukunft für die Schülerinnen und Schüler und ihren beruflichen Weg als auch für unsere Gesellschaft lohnen und auszahlen! 1 € in Bildung investiert wird der Gesellschaft aus volkswirtschaftlicher Sicht 3-fach zurück gezahlt.“ betont der VBE-Kreisvorsitzende Jens Willmeroth.
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