Vergessen Sie die Hauptschule nicht!
Für den Kreis Kleve berichtet Gabriele Janicki, Mitglied im VBE-Kreisvorstand und stellvertretende Vorsitzende des VBE Bezirksvorstandes Düsseldorf, dass von den bestehenden 11 Hauptschulen 2 Hauptschulen und die Dependance von Straelen in Wachtendonk zum 31.07.2016 geschlossen werden.
Trotz der düsteren Zukunftsprognose für die Hauptschulen muss man feststellen, dass diese Schulform und die dort beschäftigten Lehrkräfte im Vergleich zu den anderen Schulformen einen überproportional großen Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen Inklusion und Integration leisten.
„Hauptschule darf kein Auslaufmodell sein – hier wird professionelle Arbeit geleistet!“ sagt Gabriele Janicki (Foto).
Eine besondere Pionierarbeit hat die Hauptschule unter anderem im Bereich der Berufsvorbereitung und der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund geleistet. Alle weiterführenden Schulen profitieren heute noch davon, die Grundsätze fließen in deren konzeptionelle Arbeit ein.
Kinder, die durch Zuwanderung zu uns kommen, werden zum größten Teil, wenn sie altersmäßig in die Sekundarstufe I gehören, der Hauptschule zugewiesen. Hinzu kommt, dass über 5000 Schulformwechsler mit Versagensängsten an der Hauptschule landen, weil andere Schulformen sie nicht mehr beschulen können.
Trotz dieser Fakten warten die Lehrkräfte seit Bestehen der Hauptschule auf die Anerkennung ihrer Arbeit.
Nach wie vor gehört die Unterrichtsverpflichtung von 28 Wochenstunden an den Hauptschulen zu den höchsten. Erschwerend kommt hinzu, dass das Ausschöpfen der Obergrenze der Bandbreite bei der Klassenbildung Lerngruppen von 30 und mehr Schülerinnen und Schüler zulässt. Auch die Bezahlung im Eingangsamt erfolgt seit Gründung der Hauptschule nach A12/EG11.
Beförderungsämter sind im Vergleich zu anderen weiterführenden Schulen nur in geringer Zahl vorhanden.
Der VBE fordert daher eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung auf 25,5 Wochenstunden analog zu den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens und eine Deckelung der Lerngruppengrößen auf 20 bei Doppelzählung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, denen eine besondere Unterstützung durch Sozialpädagogen zugesichert werden muss.
Außerdem fordert der VBE die Anhebung der Eingangsbesoldung auf A13/EG13 und die Anhebung der Zahl der Beförderungsstellen auf 40 Prozent der Grundstellen analog zur Realschule.
Angesichts der großen Zahl an Hauptschulschließungen ist es dem VBE ein großes Anliegen, dass die Lehrkräfte an aufzulösenden Hauptschulen eine vorrangige Berücksichtigung bei Versetzungen in andere Schulformen erfahren.
„Bis zum endgültigen Aus brauchen wir für unsere Hauptschulen die beste personelle, räumliche und materielle Ausstattung“, so Gabriele Janicki.
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